Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma 1x1EnergieKonzepte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

 

1 Anwendungsbereich, Geltungsbereich der Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind ausschließlich auf Vertragsverhältnisse zwischen der Firma 1x1EnergieKonzepte und Verbraucher anzuwenden. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2 Bestellung und Vertragsabschluss

(1) Angaben und Abbildungen in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und Sonstiges durch die Firma 1x1EnergieKonzepte veröffentlichte Werbematerialien sind unverbindlich und haben ausschließlich einen werbenden Charakter. Insbesondere handelt es sich um kein Angebot der 1x1EnergieKonzepte gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages.

(2) Übersendung oder Überlassung von Preis- und Produktlisten stellt kein bindendes Vertragsangebot an den Kunden dar. Preis- und Produktlisten dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt.

(3) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden, gerichtet auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses der Firma 1X1EnergieKonzepte. Die Schriftform dient dem Beweiszweck.

(4) Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie die sich aus ihr ergebenden Leistungen der Firma 1x1Energiekonzepte.

(5) Die Annahme der Bestellung erfolgt mit der an den Kunden zumindest in Textform übermittelten Auftragsbestätigung. Die Textform dient lediglich den Beweiszwecken.

(6) Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten zur Sicherung des Beweises schriftlich niedergelegt werden, berühren jedoch deren Wirksamkeit nicht.

 

3 Überlassene Unterlagen des Kunden, Mitwirkungspflichten

(1) Für den Fall, dass von dem Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er gegenüber der Firma 1x1EnergieKonzepte für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle von der 1x1EnergieKonzepte angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

Gemäß den technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) sind Montagen auf Well-Eternit-Dächern bzw. asbesthaltige Gefahrstoffe nicht erlaubt. Ein Fehler oder die Unvollständigkeit dieser Informationen kann die Firma 1x1EnergieKonzepte ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, dass insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unbebaut sind. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort sicher gelagert werden können.

 

4 Preise

(1) Es gelten die aktuellen Preise aus den an den Kunden überlassenen Preis- und Kalkulationslisten.

(2) Wenn die Leistung der Firma 1x1Energiekonzepte nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss noch nicht erbracht wurde, ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, auf der Grundlage des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags zu zahlende Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten zu zahlen für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen.

(3) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung wird vorgenommen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von dem zu verbauenden Material und/ oder dem eingesetzten Personal erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. dem Material, darf nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei dem Personal. Die Firma 1x1EnergieKonzepte wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostenerhöhungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostensenkungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(4) Unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung beim Material und Personal in der Summe 5 % des zwischen der Firma 1x1EnergieKonzepte und dem Auftraggeber ausgehandelten Bruttopreises überschreitet.

(5) Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, sofern nichts anders vereinbart wurde, ab Werk zzgl. Versandkosten. Verpackung und Versand-/Lieferkosten.

 

5 Zahlung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Zahlungsvereinbarung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde im Verzug, so ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen.

(2) Die ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und Zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann, wenn die Firma Pro Alternative Solar über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst, wenn der Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.

(4) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder zu erwarten ist, dass der Kunde seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn die Firma 1x1EnergieKonzepte Schecks angenommen hat. Die Firma 1x1EnergieKonzepte ist in diesem Fall außerdem berechtigt, von ihren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, wahlweise Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5) Zahlungen sind auf eines der angegebenen Konten der Firma 1x1EnergieKonzepte zu leisten.

 

6 Aufrechnungs- und Rückerstattungsrechte

(1) Dem Kunden steht das Recht auf Aufrechnung nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(2) Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma 1x1EnergieKonzepte ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

7 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die maßgebliche Liefer- und Leistungszeit zur Einhaltung von Fristen und Terminen ergibt sich aus der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung. Termine zur Anlieferung der Produkte oder Erbringung der Leistung werden unmittelbar mit dem Kunden abgestimmt.

(2) Der Kunde kann neben Lieferung und Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn der Firma 1x1EnergieKonzepte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht nur vorübergehender Natur sind, welche der Firma 1x1EnergieKonzepte die Lieferung/ Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere auch nachträglich eingetretene Epidemien, Pandemien, Materialbeschaffungsschwierigkeiten infolge von Gestörte Lieferketten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Vereinbarungen, auch wenn sie bei Subunternehmern oder deren Nachunternehmern der Firma 1x1EnergieKonzepte eintreten – hat die Firma 1x1EnergieKonzepte auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie können die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigen, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund vertragswidriger Bestimmungen der Installation ist der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verantwortlich. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum bzw. verschieben. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Für eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten haftet der Kunde.

8 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an den Kunden übergeben wurden.

Falls die Montage der Produkte am Tag der Anlieferung nicht erfolgen kann, wird dem Kunden geraten, die gelieferten Produkte bis zu deren Montage sicher auf seinem Grundstück aufzubewahren.

Befindet sich die Firma 1x1EnergieKonzepte mit der Leistung der Montage im Verzug, hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung der für die Lagerung entstandenen etwaigen Kosten.

 

9 Kundenreklamation

Um eine schnellere Abwicklung der etwaigen Kundenreklamationen bearbeiten zu können, wird empfohlen, diese per E-Mail an die Firma 1x1EnergieKonzepte innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen.

10 Haftung

(1) Die Firma 1x1EnergieKonzepte haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem ​​Rechtsgrund – wenn diese, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Erfüllungsgehilfen und ihre Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. Dies gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, alle Pflichten, die Firma 1x1EnergieKonzepte dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der Firma 1x1EnergieKonzepte gelieferten Produkte oder Produktkomponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung ihr Eigentum.

(2) Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen – und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden – wird die Firma 1x1EnergieKonzepte Miteigentümer dieser Sache; Ihr Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwirbt die Firma 1x1EnergieKonzepte das Alleineigentum.

(3) Die aus der Weiterveräußerung/-Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Klagen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an die Firma 1x1EnergieKonzepte ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für die Firma 1x1EnergieKonzepte einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offenzulegen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Geltendmachung seiner Ansprüche und sonstigen Ansprüche erforderlichen Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und den Beweiskunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuhändigen. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in der Firma 1x1EnergieKonzepte gehörenden Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechten: Der Kunde hat der Firma 1x1EnergieKonzepte unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf seine Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung der Drittschuldner mit der Firma 1x1EnergieKonzepte gemeinsam schriftlich zu erklären.

12 Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, diesen Vertrag nach Maßgabe der nachfolgend abgedruckten Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Auftrag gegeben haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Pro Alternative Solar (info@1x1energiekonzepte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

13 Sonstige Bestimmungen

(1) Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

(2) Der Kunde willigt ein, dass die Firma 1x1EnergieKonzepte die montierte Anlage zu Werbezwecken auf einer eigenen Homepage unter www.1x1energiekonzepte.de oder in sozialen Medien, wie Facebook, Google, Instagram etc. fotografisch als Referenzobjekt nutzen darf, die Fotoaufnahmen von einem öffentlichen Weg erfolgen und nur die Fassaden- und Außenaufnahmen umfassen. Die Fotoaufnahmen erfolgen in der Weise, dass Rückschlüsse auf den Standort der Anlage oder die Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Firma 1x1EnergieKonzepte und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.