Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der 1x1EnergieKonzepte GmbH im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C)
Diese AGB gelten ausschließlich für Privatkunden (§ 13 BGB).
01. Anwendungsbereich, Geltungsbereich der Bedingungen
(1) Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der 1x1EnergieKonzepte GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
02. Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Angaben in Prospekten, Online-Medien oder sonstigen Veröffentlichungen dienen der allgemeinen Information und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung genannten Produkte und Leistungen.
(3) Erteilt der Kunde nach der persönlichen Besprechung einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Annahme dieses Auftrags durch die 1x1EnergieKonzepte GmbH zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Auftragsbestätigung in Textform, beispielsweise per E-Mail. Eine bereits zuvor ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarung über den Vertragsschluss bleibt unberührt.
(4) Für den Vertragsschluss ist eine handschriftliche Unterschrift grundsätzlich nicht erforderlich. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorgaben bleiben unberührt.
(5) Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
03. Modellrechnungen
(1) Modellrechnungen dienen ausschließlich der Orientierung und basieren auf durchschnittlichen Erfahrungswerten.
(2) Tatsächliche Leistungswerte können abweichen. Modellrechnungen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar.
04. Auftragsumfang und Durchführung
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Die Montage und Installation erfolgen durch qualifizierte Partnerbetriebe, die nach unseren Qualitätsstandards arbeiten.
(3) Während sämtlicher Projektphasen – von der Planung über die Ausführung bis zur Abnahme – bleibt die 1x1EnergieKonzepte GmbH zentraler Ansprechpartner für den Kunden.
(4) Der Kunde gewährt ungehinderten Zugang zum Montageort und stellt Lagerflächen, Wasser und Strom bereit.
(5) Anzeigen bei Baubehörden sind vom Kunden vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Mit Erteilung des Auftrags bevollmächtigt der Kunde die 1x1EnergieKonzepte GmbH sowie die von ihr eingesetzten qualifizierten Partnerbetriebe, alle für die Netzanmeldung, die Einholung der Einspeisezusage und die technische Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlichen Schritte eigenständig durchzuführen. Eine hierfür erforderliche Vollmacht wird dem Kunden nach Auftragserteilung zur Unterschrift bereitgestellt.
(7) Zusatzarbeiten wie Grabarbeiten sind gesondert zu beauftragen.
(8) Die 1x1EnergieKonzepte GmbH kann zur Durchführung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Partnerbetriebe einsetzen. Diese handeln als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB. Für den Kunden entstehen durch den Einsatz von Partnerbetrieben keine eigenen Vertragsbeziehungen; Vertragspartner bleiben ausschließlich die 1x1EnergieKonzepte GmbH. Für Leistungen, die nicht durch die 1x1EnergieKonzepte GmbH oder deren beauftragte Partnerbetriebe erbracht werden, besteht keine Haftung. Vereinbart der Kunde eigenständig zusätzliche Leistungen mit Dritten, fallen diese nicht in den Verantwortungsbereich der 1x1EnergieKonzepte GmbH.
05. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die ihm vorliegenden und für die Planung und Ausführung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung und teilt ihm bekannte Änderungen oder erkennbare Unrichtigkeiten zeitnah mit.
(2) Asbesthaltige oder nicht tragfähige Dachflächen sind von der Montage ausgeschlossen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort frei zugänglich und baulich geeignet ist.
06. Nicht enthaltene Leistungen
(1) Eine statische Prüfung des Daches erfolgt nicht durch die 1x1EnergieKonzepte GmbH, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Ebenso sind rechtliche Genehmigungen oder Prüfungen nicht Leistungsbestandteil.
(3) Weitere erforderliche Komponenten oder Zusatzleistungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.
07. Preise
(1) Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
08. Zahlung
(1) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
(2) Zahlungen sind ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Konten zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die 1x1EnergieKonzepte GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
(4) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die 1x1EnergieKonzepte GmbH weitere Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückhalten. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln oder nicht erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
(5) Die Schlusszahlung wird nach vollständiger AC-seitiger Installation und erfolgreicher Funktionsprüfung der Anlage gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung fällig. Eine spätere Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber oder ein Zählerwechsel sind keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt. Eine gesetzlich erforderliche Abnahme und die damit verbundenen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Beginn der Leistungen Der Beginn der Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungs- und Leistungsbedingungen. Soweit vereinbart, kann die 1x1EnergieKonzepte GmbH bereits nach Zustandekommen des Vertrages und vor Fälligkeit bzw. Eingang der ersten Abschlagszahlung mit vorbereitenden Leistungen beginnen. Hierzu zählen insbesondere Planung, Projektierung, technische Auslegung, Netzprüfung, Netzanmeldung, Materialdisposition und sonstige zur Projektvorbereitung erforderliche Leistungen.
09. Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bleibt ebenfalls zulässig.
(2) Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
10. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Umsetzung des Projekts erfolgt gemäß der Auftragsbestätigung zum Projektangebot.
(2) Die zeitliche Abfolge der Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Projektetappen.
(3) Ereignisse, die die 1x1EnergieKonzepte GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, können vereinbarte Termine verschieben, soweit sie die Durchführung der Leistungen tatsächlich beeinträchtigen. Die 1x1EnergieKonzepte GmbH informiert den Kunden über eine absehbare Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11.Gefahrenübergang
(1) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die 1x1EnergieKonzepte GmbH die Montage und Installation der Anlage schuldet, richtet sich der Gefahrübergang nach den für den jeweiligen Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Schuldet die 1x1EnergieKonzepte GmbH die Lieferung und Installation einer Anlage, führt die bloße Anlieferung von Komponenten an den Montageort noch nicht zum Gefahrübergang für die fertig zu installierende Anlage. Dies gilt auch bei einer Direktlieferung durch einen Großhändler.
(3) Verzögert sich die Ausführung auf Wunsch des Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen bei der Anlieferung zeitnah mitzuteilen. Seine gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 1x1EnergieKonzepte GmbH.
(2) Eine Weiterveräußerung oder Weitergabe der Anlage vor vollständiger Zahlung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
13. Gewährleistung
(1) Für Mängel der gelieferten Komponenten und der ausgeführten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Die jeweils maßgebliche Frist richtet sich nach der Art des Vertrags und der betroffenen Leistung.
(2) Soweit die 1x1EnergieKonzepte GmbH für einen Mangel nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, wird sie die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel zeitnah anzuzeigen.
14. Haftung
(1) Die 1x1EnergieKonzepte GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 1x1EnergieKonzepte GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die 1x1EnergieKonzepte GmbH für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Ansprüche aus einer von der 1x1EnergieKonzepte GmbH übernommenen Garantie und die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
15. Herstellergarantien
(1) Für einzelne Komponenten können Herstellergarantien bestehen. Diese sind zusätzliche Zusagen des jeweiligen Herstellers. Für Dauer, Umfang und Abwicklung gelten dessen Garantiebedingungen.
(2) Die Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden gegenüber der 1x1EnergieKonzepte GmbH für die vertraglich gelieferten Komponenten und erbrachten Leistungen. Die gesetzlichen Mängelrechte richten sich nach Ziffer 13.
(3) Nach Ablauf der jeweils geltenden gesetzlichen Mängelfrist kann der Kunde eine noch bestehende Herstellergarantie nach deren Bedingungen gegenüber dem Hersteller geltend machen. Die 1x1EnergieKonzepte GmbH unterstützt auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme. Zusätzliche Prüf-, Demontage- oder Montageleistungen werden, soweit keine anderweitige Verpflichtung besteht, gesondert vereinbart.
16. Widerrufsrecht, vorzeitiger Leistungsbeginn und Vertragsbeendigung
(1) Gesetzliches Widerrufsrecht Ob dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Vertragsschlusses und den gesetzlichen Bestimmungen. Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Kunde die für seinen Vertrag zutreffende Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
(2) Individuelle Planung Die Planung oder Dimensionierung einer Photovoltaikanlage nach den Gegebenheiten des Kunden schließt ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht nicht allein aus.
(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht und wünscht der Kunde, dass die 1x1EnergieKonzepte GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit beauftragten Leistungen beginnt, muss er diesen Beginn ausdrücklich verlangen.
(4) Folgen eines Widerrufs Bei einem wirksamen Widerruf richten sich die Rückabwicklung und ein möglicher Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Beendigung nach verbindlicher Beauftragung Beendet der Kunde einen verbindlich geschlossenen Vertrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts vor vollständiger Ausführung, richten sich die Vergütungs- und Ersatzansprüche der 1x1EnergieKonzepte GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Komponenten und ersparte Aufwendungen werden im Einzelfall berücksichtigt. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt.
17. Gerichtsstand / anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die 1x1EnergieKonzepte GmbH enthält die Datenschutzerklärung unter www.1x1energiekonzepte.de/datenschutz.
+ Sonstige Bestimmungen
(1) Ob eine Farbveränderung an Solarmodulen einen Mangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Beschaffenheit der Module.
(2) Fotoaufnahmen von Projekten dürfen nur mit ausdrücklicher, widerruflicher Einwilligung des Kunden zu Referenzzwecken verwendet werden.
(3) Wärmepumpen / Partnerleistungen Ob die 1x1EnergieKonzepte GmbH bei Wärmepumpen und damit verbundenen Leistungen Vertragspartner des Kunden ist oder eine Leistung eines eigenständigen Partnerunternehmens vermittelt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Ist die 1x1EnergieKonzepte GmbH Vertragspartner, kann sie zur Ausführung qualifizierte Partnerbetriebe einsetzen; Ziffer 4 Absatz 8 gilt entsprechend. Wird lediglich ein Vertrag mit einem eigenständigen Partnerunternehmen vermittelt, wird dieses Unternehmen Vertragspartner für die im eigenen Vertrag vereinbarten Leistungen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Kontakt
1x1EnergieKonzepte GmbH
+49 7153 6151928
Schillerstraße 2/1, 73269 Hochdorf
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