Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma 1x1EnergieKonzepte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

 

  • 1 Anwendungsbereich, Geltungsbereich der Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind ausschließlich auf Vertragsverhältnisse zwischen der Firma 1x1EnergieKonzepte und Verbrauchern anzuwenden. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  • 2 Bestellung und Vertragsabschluss

(1) Angaben und Abbildungen in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstiges durch die Firma 1x1EnergieKonzepte veröffentlichte Werbematerialien sind unverbindlich und haben ausschließlich einen werbenden Charakter. Insbesondere handelt es sich um kein Angebot der 1x1EnergieKonzepte, das auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist.

(2) Übersendung oder Überlassung von Preis- und Produktlisten stellt kein bindendes Vertragsangebot an den Kunden dar. Preis- und Produktlisten dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt.

(3) Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie die sich aus ihr ergebenden Leistungen der Firma 1x1EnergieKonzepte.

(4) Eine Auftragsbestätigung bedarf keiner Unterschrift durch den Auftragnehmer oder den Kunden, um wirksam zu sein.

(5) Sollte der Auftragnehmer jedoch eine Bestätigung des Einverständnisses des Kunden sicherstellen wollen, um sich rechtlich abzusichern, steht es ihm frei, eine Unterschrift des Kunden auf der Auftragsbestätigung zu verlangen. Die Aufforderung zur Unterzeichnung der Auftragsbestätigung ist ein freiwilliges, zusätzliches Sicherheitsmaß und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den Parteien, sollte keine Unterschrift erfolgen.

(6) Die Annahme der Bestellung erfolgt mit der an den Kunden zumindest in Textform übermittelten Auftragsbestätigung. Die Textform dient lediglich den Beweiszwecken.

(7) Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen sollten zur Sicherung des Beweises schriftlich niedergelegt werden, berühren jedoch deren Wirksamkeit nicht.

  • 3 Modellrechnungen

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Leistung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder einer anderen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien aufgrund von Faktoren wie Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen sowie den Wirkungsgraden der Module und Wechselrichter von den Ergebnissen der Modellrechnungen abweichen kann.

(2) Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der PV-Anlage oder einer sonstigen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. zu erwartender Jahresertrag) stellen keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 434 BGB oder eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 633 BGB dar. Sie gelten auch nicht als Garantie im Sinne des § 443 BGB oder als sonstige Garantie. Diese Modellrechnungen dienen lediglich der unverbindlichen Illustration möglicher Leistungsszenarien und sollten nicht als verbindliche Prognosen verstanden werden.

  • 4 Auftragsumfang und Durchführung

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und umfasst die Produktbeschaffung, Lieferung, Montage und Installation der Photovoltaikanlage. Nicht enthalten sind nachträgliche Verputz-, Spachtel- und Malerarbeiten.

(2) 1×1 Energie Konzepte ist befugt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen spezialisierte Handwerksbetriebe, insbesondere Montagedienstleister und Elektroinstallationsbetriebe, einzusetzen. Diese Spezialisten werden sorgfältig ausgewählt, um die Fachkompetenz zu maximieren und den Projektablauf effizient zu gestalten. Alle Einsätze dieser Dienstleister erfolgen ausschließlich im Auftrag von 1×1 Energie Konzepte, die während aller Projektphasen – vom Verkauf und der Konzeption über die Projektleitung bis zur finalen Abnahme – als zentraler Ansprechpartner agiert. 1×1 Energie Konzepte behält die vollständige Projektleitung und ist während der gesamten Bauphasen der alleinige Ansprechpartner für sämtliche Anfragen.

(3) Der Kunde gestattet 1x1EnergieKonzepte und den beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Gebäude, sofern dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig ist. Der Kunde stellt unentgeltlich Lagerplätze sowie Wasser- und Stromanschluss inklusive der Verbrauchskosten zur Verfügung.

(4) Der Kunde bestätigt, dass alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Anzeigen für die Montage der Photovoltaikanlage bei der zuständigen Baubehörde erfolgt sind, es sei denn, es wurde vereinbart, dass 1x1EnergieKonzepte diese Aufgaben übernimmt.

(5) Der Kunde ist verantwortlich für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber, der die Einspeisung der elektrischen Energie ins Netz regelt und den Inbetriebnahmetermin festlegt. 1x1EnergieKonzepte übernimmt die Organisation der erforderlichen Einspeisezusage auf Rechnung des Kunden.

(6) Netzseitiger Anschluss: Die Kosten für den netzseitigen Anschluss der Photovoltaikanlage umfassen die Installation und Verbindung der Wechselrichter über ein AC-Kabel mit dem Zählerkasten sowie notwendige Bauelemente. Nicht im Auftrag enthaltene weiterführende Arbeiten an der Hauselektrik müssen schriftlich vereinbart werden.

(7) Inbetriebnahme der Anlage: Die vollständige Inbetriebnahme wird vom Netzbetreiber durchgeführt. 1x1EnergieKonzepte hat nach der Übergabe der notwendigen Dokumentation keinen Einfluss mehr auf den Prozess.

(8) Unterlagenvorlage und Verzögerungen: 1x1EnergieKonzepte verpflichtet sich zur fristgerechten und vollständigen Übergabe aller Unterlagen an den Netzbetreiber. Verzögerungen durch den Netzbetreiber liegen außerhalb unserer Kontrolle und führen nicht zu Haftungsansprüchen gegenüber 1x1EnergieKonzepte.

(9) Zusatzarbeiten: Grabarbeiten und die Erstellung von Anschlussleitungen direkt zum Trafo sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Angebote hierzu werden auf Anfrage erstellt und sind nach Fertigstellung sofort zahlbar.

  • 5 Überlassene Unterlagen des Kunden, Mitwirkungspflichten

(1) Für den Fall, dass von dem Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er gegenüber der Firma 1x1EnergieKonzepte für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle von der 1x1EnergieKonzepte angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben. Gemäß den technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) sind Montagen auf Well-Eternit-Dächern bzw. asbesthaltige Gefahrstoffe nicht erlaubt. Ein Fehler oder die Unvollständigkeit dieser Informationen kann die Firma 1x1EnergieKonzepte ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, dass insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unbebaut sind. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort sicher gelagert werden können.

  • 6 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

(1) Die Prüfung, ob das Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk („bauliche Anlage“), auf oder an dem die PV-Anlage montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

(2) Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist ebenfalls nicht im Leistungsumfang enthalten.

(3) Im Übrigen sind weitere, für den Betrieb der PV-Anlage ggf. erforderliche Komponenten, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang bezeichnet sind, nicht im Leistungsumfang enthalten.

  • 7 Preise

(1) Es gelten die aktuellen Preise aus den Preislisten oder der Auftragsbestätigung der Firma 1x1EnergieKonzepte. Dabei hat die Auftragsbestätigung immer Vorrang.

  • 8 Zahlung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Zahlungsvereinbarung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde im Verzug, so ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen.

(2) 1x1EnergieKonzepte ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann, wenn die 1x1EnergieKonzepte über den Betrag verfügen kann.

(4) Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder Anhaltspunkte vorliegen, die erwarten lassen, dass der Kunde zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen wird, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Dies gilt auch, wenn 1×1 Energie Konzepte zuvor Schecks oder andere Zahlungsmittel akzeptiert hat. In einem solchen Fall ist 1×1 Energie Konzepte zudem berechtigt, von weiteren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten und alternativ Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5) Zahlungen sind auf eines der angegebenen Konten der Firma 1x1EnergieKonzepte zu leisten.

  • 9 Aufrechnungs- und Rückerstattungsrechte

(1) Dem Kunden steht das Recht auf Aufrechnung nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(2) Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma 1x1EnergieKonzepte ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 10 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die maßgebliche Liefer- und Leistungszeit zur Einhaltung von Fristen und Terminen ergibt sich aus der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung. Termine zur Anlieferung der Produkte oder Erbringung der Leistung werden unmittelbar mit dem Kunden abgestimmt.

(2) Der Kunde kann neben Lieferung und Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn der Firma 1x1EnergieKonzepte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht nur vorübergehender Natur sind, welche der Firma 1x1EnergieKonzepte die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören

insbesondere auch nachträglich eingetretene Epidemien, Pandemien, Materialbeschaffungsschwierigkeiten infolge von gestörten Lieferketten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Vereinbarungen, auch wenn sie bei Subunternehmern oder deren Nachunternehmern der Firma 1x1EnergieKonzepte eintreten – hat die Firma 1x1EnergieKonzepte auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie können die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigen, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund vertragswidriger Bestimmungen der Installation ist der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verantwortlich. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Für eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten haftet der Kunde.

  • 11 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an den Kunden übergeben wurden. Falls die Montage der Produkte am Tag der Anlieferung nicht erfolgen kann, wird dem Kunden geraten, die gelieferten Produkte bis zu deren Montage sicher auf seinem Grundstück aufzubewahren. Befindet sich die Firma 1x1EnergieKonzepte mit der Leistung der Montage im Verzug, hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung der für die Lagerung entstandenen etwaigen Kosten.

  • 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der Firma 1x1EnergieKonzepte gelieferten Produkte oder Produktkomponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung ihr Eigentum.

(2) Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen – und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden – wird die Firma 1x1EnergieKonzepte Miteigentümer dieser Sache; ihr Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwirbt die Firma 1x1EnergieKonzepte das Alleineigentum.

(3) Die aus der Weiterveräußerung/-Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an die Firma 1x1EnergieKonzepte ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für die Firma 1x1EnergieKonzepte einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist die Firma 1x1EnergieKonzepte berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offenzulegen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Geltendmachung seiner Ansprüche und sonstigen Ansprüche erforderlichen Auskünfte unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuhändigen. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in der Firma 1x1EnergieKonzepte gehörenden Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechten: Der Kunde hat der Firma 1x1EnergieKonzepte unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf seine Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung der Drittschuldner mit der Firma 1x1EnergieKonzepte gemeinsam schriftlich zu erklären.

  • 13 Haftung

(1) Verbraucher müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung bzw. Abnahme prüfen und diese kurz beschreiben. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, verlieren sie ihre Mängelansprüche. Die Anzeige der Mängel muss in Textform an 1×1 Energie Konzepte erfolgen, wobei die rechtzeitige Absendung ausreichend ist. Andernfalls sind Schadensersatzansprüche, die auf offensichtlichen Mängeln beruhen, ausgeschlossen.

(2) Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der 1×1 Energie Konzepte im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

(3) Liefert die 1×1 Energie Konzepte zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die 1×1 Energie Konzepte von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

(5) Die 1×1 Energie Konzepte haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschließlich Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien angebracht werden soll.

(6) Die 1×1 Energie Konzepte haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder sonstiger Materialien, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der 1×1 Energie Konzepte und Personen, derer sich die 1×1 Energie Konzepte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen, für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

(7) Die 1×1 Energie Konzepte haftet nicht für Mängel, die aus der Verwendung der Ware durch Sie entgegen den Herstellervorgaben gemäß dem jeweiligen Leistungsdatenblatt resultieren.

  • 14 Verjährung von Mängelrechten

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Sache oder des Werks, unabhängig vom Rechtsgrund, zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, der in der Regel mit der Ablieferung der Sache oder der Abnahme des Werkes eintritt.

(2) Ausnahmen von den Verjährungsfristen: Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die zur Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führen, sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Kardinalspflichten sind jene Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.

(4) Beginn der Verjährungsfrist: Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Verbraucher beginnt die Frist mit der Ablieferung der Sache oder der Abnahme des Werkes.

  • 15 Herstellergarantien

Wenn den Komponenten der PV-Anlage oder anderen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Erklärungen der Hersteller, wie z.B. Garantien, beigefügt sind, handelt es sich um eigenständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

  • 16 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht für Verbraucher: Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

(2) Ausübung des Widerrufsrechts: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (1x1EnergieKonzepte, E-Mail: info@1x1energiekonzepte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

(3) Rückzahlungen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(4) Dienstleistungen während der Widerrufsfrist: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand bei Verträgen mit Verbrauchern: Bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers zur Zeit der Klageerhebung. Sollten Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Esslingen am Neckar.

(2) Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

  • 18 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: www.1x1energiekonzepte.de

Sonstige Bestimmungen

(1) Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

(2) Der Kunde willigt ein, dass die Firma 1x1EnergieKonzepte die montierte Anlage zu Werbezwecken auf einer eigenen Homepage unter www.1x1energiekonzepte.de oder in sozialen Medien, wie Facebook, Google, Instagram etc. fotografisch als Referenzobjekt nutzen darf, die Fotoaufnahmen von einem öffentlichen Weg erfolgen und nur die Fassaden- und Außenaufnahmen umfassen. Die Fotoaufnahmen erfolgen in der Weise, dass Rückschlüsse auf den Standort der Anlage oder die Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Firma 1x1EnergieKonzepte und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.

 

Kontaktinformationen
Firma: 1x1EnergieKonzepte
Adresse: Schillerstraße 2/1, 73269 Hochdorf, Deutschland
Telefon: +49 7153 6151928
E-Mail: info@1x1energiekonzepte.de
Website: www.1x1energiekonzepte.de